Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im PKH-Verfahren - PKH-Antrag für beabsichtigte zukünftige Rechtshandlung ggf zulässig - Wiedereinsetzung (§ 93 Abs 2 BVerfGG) in wegen Mittellosigkeit versäumte Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG setzt fristgerechte Minimalbegründung der Verfassungsbeschwerde voraus - hier: Beschwerdeannahme trotz verfassungsrechtlicher Bedenken nicht angezeigt, da beabsichtigte fachgerichtliche Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg
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