Aktenzeichen I ZR 7/15

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RCNA7GE8FVFDQTA6FD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.03.2016

Wettbewerbsverstoß: Bestimmungen über die Kennzeichnung von Textilprodukten als Marktverhaltensregelungen; Umfang der Pflicht zur Angabe der Textilfaserzusammensetzung; Vorenthalten wesentlicher Informationen - Textilkennzeichnung

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