Aktenzeichen 4 StR 474/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNA5EZB65J9W5K8F8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.06.2010

Erpressung mittels entwendeter Kontobelege: Bereicherungsabsicht; Verwerflichkeit

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