Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 05.03.2015
Nichtannahmebeschluss: Verbot anwaltlicher Schockwerbung - Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend substantiiert - keine Verletzung der Meinungs-, Kunst- oder Berufsausübungsfreiheit erkennbar
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