Aktenzeichen 2 StR 6/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:240816B2STR6.16.0
RCN:
RCNA3Q5UTWP6ZPWCC9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.08.2016

Besonders schwerer Fall von Diebstahl und Betrug: Voraussetzungen für gewerbsmäßiges Handeln

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