Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine Grundrechte - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 sowie des Gegenwärtigkeitsgrundsatzes hinsichtlich Leistungen nach dem AsylbLG keine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage - einschlägige Entscheidungen des BSG (BSGE 101, 49; BSGE 104, 213) als Auslegungshilfe
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