Aktenzeichen IX ZB 47/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:210319BIXZB47.17.0
RCN:
RCNA2MD6AP7YJF6C8P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.03.2019

Gesamtvollstreckungsverfahren: Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit einem verfahrensbeendenden Vergleich

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