Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen auf Radiologen - Gleichbehandlung von Radiologen und Kardiologen mit Zusatzweiterbildung "MRT - fachgebunden -" bzgl der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen nach Maßgabe der einschlägigen Qualitätssicherungsvereinbarungen gem § 135 Abs 2 S 4 SGB V (juris: SGB 5) nicht zwingend geboten - Differenzierung zwecks Sicherung der Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt
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