Aktenzeichen III ZR 83/11

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RCN:
RCN9ZQ4WZ2C8GFXE74

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.03.2012

(Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei unvollständiger Belehrung über den Fristbeginn; Abweichung von der Musterbelehrung in einem Vertrag über eine in Teilzahlungen zu leistende Vermittlungsprovision)  

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