Aktenzeichen 1 NE 20.2322

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RCN:
RCN9Z2F7GS8NNQK76J

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VGH München: Entscheidung vom 22.03.2021

Einstweilige Anordnung, Bebauungsplan, Außervollzugsetzung, Normenkontrollantrag, Rechtsschutzbedürfnis, Erteilte Baugenehmigung, Erteilung der Baugenehmigung, Hauptsacheverfahren, Rechtsschutzinteresse, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Freistellungsverfahren, Verwaltungsgerichte, Normenkontrollverfahren, Kostenentscheidung, Antragstellers, Schwerer Nachteil, Effektiver Rechtsschutz, Gesamtschuldner, Betroffenheit Dritter

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