Insolvenzverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Insolvenzgerichte bei in einem Drittstaat gestelltem Eröffnungsantrag
ÖffnenVorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung: Bestimmung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen einer Schuldnergesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat bei Verlegung der Hauptverwaltung von einem dritten in einen zweiten Mitgliedstaat; Fortbestehen der internationalen Zuständigkeit des dritten Mitgliedstaats für den Antrag auf Insolvenzverfahrenseröffnung bei Verlegung der Hauptverwaltung in den zweiten Mitgliedstaat vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag
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