Aktenzeichen 4 StR 591/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:101018B4STR591.17.0
RCN:
RCN9XR2Y489CKQHX2W

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.10.2018

Diebstahlstatbestand: Zueignungsabsicht bei Entwendung von Pfandleergut zum Zweck der Rückgabe gegen Erstattung des Pfandgeldes

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