Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2015
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 3 S 1 Nr 13 TierSchG - Vorschrift hinreichend bestimmt - keine Verletzung des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung
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