Aktenzeichen V R 43/10

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RCN9W7SZNKKAADPJKJ

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.09.2011

Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers -  Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Rückgängigmachung einer Lieferung

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