Aktenzeichen 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120208.1bvr112011
RCN:
RCN9VRM68Z9QMU8YU9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.02.2012

Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund der Rechtsanwendungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - keine Gewährung von Beratungshilfe in offensichtlich parallel gelagerten Fällen - hier: Versagung von Beratungshilfe in sozialrechtlichem Verfahren für weitere Familienmitglieder, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden

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