Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherungen der Rentner aus Leistungen (Direktversicherungen), soweit diese ursprünglich vom Arbeitgeber abgeschlossen und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenleistungen des versicherten Arbeitnehmers finanziert wurden - insb im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG zulässige Typisierung
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