Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Ausgleich zwischen dem Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung des Versicherungsnehmers einerseits und des Offenbarungsinteresses des Versicherungsunternehmens andererseits - hier: Berufsunfähigkeitsversicherung - Obliegenheit des Versicherungsnehmers zu Schweigepflichtentbindungen im Leistungsfall - Gegenstandswertfestsetzung
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