Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.11.2012
Zahlungsklage eine Energie- und Wasserversorgungsunternehmens: Vorläufig bindende Verbrauchserfassung und -berechnung; Beweislast des Kunden für eine offensichtliche Unrichtigkeit der geltend gemachten Forderung; Beweisfälligkeit und Einwendungsausschluss; Verweisung des Kunden auf einen Rückforderungsprozess