Aktenzeichen VII ZR 46/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:111017BVIIZR46.15.0
RCN:
RCN9TV6BBTURG6UTSS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.10.2017

Kündigung eines VOB-Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber aus wichtigem Grund: Nachschieben von Kündigungsgründen

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