Aktenzeichen 4 StR 68/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:110320B4STR68.20.0
RCN:
RCN9TJ73R3PN4JFPMS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2020

Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags infolge von Versäumnissen des Pflichtverteidigers

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