Aktenzeichen VI ZR 73/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.06.2011

Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Presseberichterstattung: Behandlung getrennt erfolgter Abmahnungen für mehrere Anspruchsteller als dieselbe Angelegenheit

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