Aktenzeichen VI ZR 534/12

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RCN9SEG85SLC5UWAPF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.12.2013

Haftung bei betrügerischer Kapitalanlagevermittlung: Voraussetzungen einer Verrichtungsgehilfeneigenschaft des Kapitalanlagevermittlers und Beweislastverteilung

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