Aktenzeichen I ZR 69/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:101215BIZR69.11.0
RCN:
RCN9SEAMUVAYWBHVX8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.12.2015

Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.04.2015

Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Entgegenstehende vertragliche Regelungen; Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen; Zulässigkeit von Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes durch Nutzer - Elektronische Leseplätze II

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 20.09.2012

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Eingriff in das Urheberrecht an einem Lehrbuch durch Digitalisierung und Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek - Elektronische Leseplätze

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.10.2011

Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 273/16
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 273/16, 27.05.2020.
Az. I ZR 69/11
Bundesgerichtshof, I ZR 69/11, 10.12.2015. Bundesgerichtshof, I ZR 69/11, 16.04.2015. Bundesgerichtshof, I ZR 69/11, 20.09.2012. Bundesgerichtshof, I ZR 69/11, 19.10.2011.
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