Bundessozialgericht: Urteil vom 17.03.2010
Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber Einzelpraxen bei Höhe des Ordinationskomplexes und der Regelleistungsvolumina - Bewertungsausschuss - keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums bei Ausgestaltung des Bewertungsmaßstabes - normative Vorgaben zur Förderung der Gemeinschaftspraxen sind verfassungsgemäß