Aktenzeichen 2 BvR 1606/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170726.2bvr160617
RCN:
RCN9PCL5TCNHUSK4XY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 26.07.2017

Nichtannahmebeschluss: Abschiebung eines aus Dagestan stammenden "Gefährders" gem § 58a AufenthG 2004 in die Russische Föderation - Verneinung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

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Az. 1 VR 3/17, 1 VR 3/17 (1 A 4/17)
Bundesverwaltungsgericht, 1 VR 3/17, 1 VR 3/17 (1 A 4/17), 13.07.2017.
Az. 2 BvR 1606/17
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1606/17, 26.07.2017.
Az. 1 A 4/17
Bundesverwaltungsgericht, 1 A 4/17, 27.03.2018.
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