Aktenzeichen 29 W (pat) 168/10

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RCN9M4KK3V7DBURJKQ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 08.03.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "MAKS MOBIL (Wort-Bild-Marke)/MOBIL/Mobil (Wort-Bild-Marke)/MOBIL/MOBIL AUTOCARE" – zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation - teilweise mangels Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr

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