Aktenzeichen 3 StR 315/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN9G35HCT5V2BLPNV

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.11.2011

Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Grenzwert für eine nicht geringe Menge bei Methamphetaminracemat

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