Aktenzeichen IV ZR 405/14

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RCN9DSLJC3XDDYE7KE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.10.2015

Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche; Ende der Hemmungswirkung nach Mitteilung des Schuldners über seine Nichtteilnahme am Verfahren

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