Aktenzeichen II ZR 389/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.06.2013

Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung: Einordnung eines Organs oder Beauftragten einer ausländischen Gesellschaft als Täter des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt

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