Aktenzeichen 2 BvL 12/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:lk20101116.2bvl001209
RCN:
RCN98E6U6ULSG8TCVJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 16.11.2010

Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung - mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung - Erforderlichkeit eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle nicht dargelegt - Möglichkeiten der einschränkenden Auslegung von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB

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