Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung - mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung - Erforderlichkeit eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle nicht dargelegt - Möglichkeiten der einschränkenden Auslegung von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB
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