§ 6a S 1 ZuInvG sowie § 6a S 1 ZuInvG mit Art 30 GG, Art 109 Abs 1 GG partiell unvereinbar und nichtig - Grenzen der Befugnisse der Bundesorgane sowie des Bundesrechnungshofs im Hinblick auf die Informationserhebung bei Ländern und Kommunen im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfen gem Art 104b GG - Akzessorietät der Erhebungsbefugnisse des Bundesrechnungshofs entsprechend den Verwaltungskompetenzen der Bundesverwaltung - Voraussetzungen für Erhebungsbefugnisse gegenüber nachgeordneten Landesbehörden bzw Kommunen
Öffnen