Aktenzeichen 1 StR 210/14

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RCN:
RCN979EUQ4FCUQ965D

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.07.2014

Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an Rüge einer Verletzung der Mitteilungspflicht im Hinblick auf die Bekanntgabe eines Verständigungsgesprächs; Schweigen eines Verteidigers

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