Neutralitätspflicht staatlicher Organe gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten - Eingriff in das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG) bei Gefahr der Beeinflussung des Verhaltens potentieller Veranstaltungsteilnehmer infolge negativer Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe - Befugnis der Regierung zur sachlichen Zurückweisung politischer Kritik, jedoch kein "Recht auf Gegenschlag"
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