Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - keine Heilung von Begründungsmängeln eines Durchsuchungsbeschluss im Beschwerdeverfahren
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