Aktenzeichen IV R 31/09

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RCN:
RCN93HTFA7FDSACH37

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 23.02.2012

(Teilanfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheides; Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für nachträgliche Einkünfte)

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