Aktenzeichen VIa ZR 122/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:020522UVIAZR122.21.0
RCN:
RCN92JT3AZP46TPSRC

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.05.2022

Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

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