Aktenzeichen 3 StR 390/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:200722U3STR390.21.0
RCN:
RCN92F5JVE8XB4LHAV

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2022

Rechtliche Einordnung von zurückgezahlten Darlehensvaluten als Tatobjekt

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