Aktenzeichen V ZR 214/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:160922UVZR214.21.0
RCN:
RCN8ZD7VFH9LGY6DLT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.09.2022

WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach Differenzberechnung der erfassten Verbrauchsmengen

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 214/21
Bundesgerichtshof, V ZR 214/21, 16.09.2022.
Az. 19 S 29/19
Landgericht Düsseldorf, 19 S 29/19, 24.09.2021.
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