Aktenzeichen 2 StR 409/11

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RCN:
RCN8YU3NTLFSRFC27H

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.01.2012

Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitigem Besitz von Waffen und Munition oder von waffenrechtlich verbotenen Gegenständen

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