Aktenzeichen 9 AZR 102/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2020:011220.U.9AZR102.20.0
RCN:
RCN8YLBV3RJ4P7WK6Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 01.12.2020

Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

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Verfahrensgang

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Az. 9 AZR 102/20
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 102/20, 01.12.2020.
Az. 19 Ca 6915/18
ArbG München, 19 Ca 6915/18, 20.02.2019.
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