Aktenzeichen 28 W (pat) 59/10

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RCN:
RCN8UTSS8KNFBUFQ2D

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 03.08.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "Schneider/Schneider [Widerspruchsmarke zu 1)]/Schneider [Widerspruchsmarke zu 2)]/schneider fahrkomfort [Widerspruchsmarke zu 3)/Gemeinschaftsmarke]" – Rücknahme der Widersprüche der Widersprechenden zu 1) und 2) - Wirkungslosigkeit der Beschlüsse des DPMA - Einrede der Nichtbenutzung - keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung seitens der Widersprechenden zu 3) – Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Inhaberin der Widerspruchsmarke zu 3) - jetzige Widersprechende zu 3) ist Partei kraft Amtes im Wege gesetzlichen Beteiligtenwechsels – Insolvenzverfahren hat keine Auswirkung auf die Entscheidung über die Beschwerde  

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