Aktenzeichen 5 StR 222/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:050917U5STR222.17.0
RCN:
RCN8TYDBYHVXYU348R

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.09.2017

Schwere Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Brandlegung; Voraussetzungen der Unbrauchbarkeit zu Wohnzwecken; teilweise Zerstörung bei erheblichen Verrußungen

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