Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises - hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein - keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung
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