Aktenzeichen 1 BvR 1422/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200730.1bvr142220
RCN:
RCN8S27N4TNFWM6VW6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2020

Nichtannahmebeschluss: Rüge eine Verletzung prozessualer Rechte (hier: Waffengleichheit im lauterkeitsrechtlichen eV-Verfahren) setzt hinreichend gewichtiges Feststellungsinteresse voraus - Divergenz des Verfügungsantrags von der Abmahnung begründet zudem keine Verkürzung prozessualer Rechte, wenn letztlich erlassene Untersagungsverfügung mit Abmahnung identisch ist

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