Aktenzeichen 5 StR 60/14

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RCN8QE7T4DT6Y7QHNX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.06.2014

Schuldschwereabwägung bei der Aussetzung des Strafrestes der lebenslangen Freiheitsstrafe: Berücksichtigung der Bezeichnung eines völlig Unschuldigen als Alleintatverantwortlichen durch den Täter

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