Aktenzeichen V ZR 256/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:220416UVZR256.14.0
RCN:
RCN8P6FNW3Q9LBQVUK

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 22.04.2016

Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer Eigentumswohnung geführten Beratungsgesprächs mit Nichtwissen

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