Aktenzeichen II ZR 196/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:201118BIIZR196.16.0
RCN:
RCN8NEENGARC3HZHR6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.11.2018

Rechtliches Gehör: Voraussetzungen einer erneuten Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht

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