Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.06.2020
Rechtsbeschwerde nach Ablehnung einer Datenerhebung der Polizeibehörden in Hessen durch längerfristige Observation und den Einsatz technischer Mittel bei terroristischer Gefahr: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen und deren Würdigung; konkrete Wahrscheinlichkeit der Begehung einer terroristischen Straftat; individuelles Verhalten des Betroffenen als Anknüpfungspunkt der Prognose; Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Möglichkeit der Abschiebung ohne vorherige Androhung