Aktenzeichen 4 StR 570/14

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ECLI:
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RCN:
RCN8MADQJH63NNCVS5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2015

Besitz kinderpornografischer Schriften: Strafschärfende Berücksichtigung der Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens

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