Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.11.2011
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) bei Stellenbesetzung nach Abbruch eines ersten Auswahlverfahrens ohne hinreichende Dokumentation des Abbruchgrundes
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